Die Reichsabgabenordnung trat im Dezember 1919 in Kraft und fasste die unterschiedlichen Steuerregelungen im Deutschen Reich in einem Gesetz zusammen. § 88 ermöglichte es Steuerpflichtigen erstmals, einen Bevollmächtigten für ihre Steuersachen zu benennen. Der Steuerbevollmächtigte hatte „die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters“. Die Landesfinanzämter konnten Bevollmächtigte zulassen oder zurückweisen.
1943 erfolgte der Zusammenschluss der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der „Reichskammer der Steuerberater“ mit Sitz in Berlin.
1961 wurde durch das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten" der Berufsstand gesetzlich geregelt. Es wurde Prüfungspflicht eingeführt. Die Prüfung habe ich erfolgreich absolviert.